Unser Wahlprogramm für die Landtagswahl 2026

Hier findest du Informationen zu unserem Programm für die Landtagswahl 2026. Unser Programm ist in 13 Unterkapitel aufgeteilt, die du über die folgende verlinkte Auflistung findest. Das folgende Wahlprogramm ist auch als PDF mit diesem Link und in leichter Sprache hier verfügbar.

Landschaft mit Bergen und einem Radweg an einem Fluss

1. Klimagerechtes Baden-Württemberg in den planetaren Grenzen

Unsere Welt wird durch Übernutzung endlicher Ressourcen irreparabel geschädigt. Am stärksten betroffen sind diejenigen, die die Probleme am wenigsten verursachen: Bürger*innen mit geringem Einkommen und Menschen im globalen Süden, deren Lebensgrundlagen rasant schwinden. Gleichzeitig belasten die reichsten Menschen unser Klima am stärksten – auch in Baden-Württemberg. Wir sind der Auffassung, dass alle Menschen ein Recht auf eine dauerhaft intakte Umwelt, auf gesunde, sichere und gerechte Lebensverhältnisse haben. Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen hat daher für die Klimaliste höchste Priorität. Gleichzeitig dürfen diejenigen, die schon jetzt Schwierigkeiten haben, sich ein gutes Leben leisten zu können, nicht zusätzlich belastet werden. Wir achten bei allen Maßnahmen, die wir vorschlagen, auf soziale Ausgewogenheit und möchten durch unsere Politik den Reichtum unseres Landes gerechter verteilen.

Klimaneutrales Baden-Württemberg – bis 2035 erreichen

Die KlimalisteBW richtet ihre Politik an der Notwendigkeit aus, die Emissionen von Treibhausgasen (THG) wie CO2, Methan, NO2 und fluorierte Gase (im Folgenden wird der Einfachheit halber nur von CO2 die Rede sein) so schnell wie möglich, spätestens bis 2035, auf „Netto-Null“ zu reduzieren. Das bedeutet, dass alle THG, die emittiert werden, in demselben Jahr wieder gebunden werden müssen. Diese Reduktion muss mindestens linear erfolgen, so dass die Zielerreichung jährlich überprüft werden kann. Zudem darf bis 2035 insgesamt nicht mehr CO2 ausgestoßen werden als mit dem Pariser Klimaschutzabkommen vereinbar ist. Maßstab dafür ist ein kumulatives Landes-CO₂-Budget für den Zeitraum 2026–2035, das sich aus einem fairen Pro-Kopf-Anteil am verbleibenden deutschen CO₂-Budget ableitet. Dieses Budget wird in jährliche Emissionsobergrenzen übersetzt und ist verbindliche Grundlage der Landesklimapolitik.

Hauptmaßnahmen: Wirksamer CO2-Preis, Rückholprämie, Klimageld

Dafür sind aus unserer Sicht die folgenden drei Hauptmaßnahmen nötig, die wir über den Bundesrat durchsetzen wollen:

1. Eine wirksame CO2-Bepreisung mindestens in Höhe der CO2-Klimafolgekosten von aktuell etwa 200 Euro je Tonne CO2-Äquivalent muss schnellstmöglich eingeführt werden, sei es durch eine CO2-Steuer oder durch einen funktionierenden Zertifikatehandel.

2. Da auch bei ambitioniertester Klimaschutzpolitik die Notwendigkeit zur Rückholung von CO2 besteht und nicht sofort alle klimaschädlichen Energieträger und Produkte auf klimaneutrale Alternativen umgestellt werden können, wird die tatsächliche Rückholung und Bindung von CO2 durch eine Rückholprämie vergütet. Sie kann von allen angefragt werden, die nachweislich CO2 dauerhaft aus der Atmosphäre zurückholen, etwa durch Flächen-Entsiegelung oder Renaturierung von Mooren und Feuchtgebieten.

3. Um finanzielle Härten wegen höherer Preise auszugleichen, wird ein jährliches Klimageld in Höhe von 400 Euro eingeführt, dass die Mehrbelastungen bis zu einer CO2-Emission von 2t ausgleicht und an alle Einwohner*innen ausbezahlt wird.

Das Klimaschutzgesetz des Landes wird überarbeitet und verschärft sowie Sanktionen für die Nichteinhaltung definiert. Konkrete Änderungsvorhaben am Klimaschutzgesetz werden in den folgenden Kapiteln genannt.

Werbeverbot für klimaschädliche Produkte

Werbung prägt unser Konsumverhalten und normalisiert klimaschädliche Produkte. Amsterdam geht als erste Hauptstadt weltweit voran und verbietet ab Mitte 2026 Werbung  für Fleisch, fossile Energien, Flugreisen und Autos mit Verbrennungsmotor auf städtischen Flächen. Wir wollen diesen Weg auch in Baden-Württemberg gehen – auf allen Ebenen:

Kommunal: Wir schaffen die rechtliche Grundlage, damit Städte und Gemeinden Werbung  für klimaschädliche Produkte auf ihren eigenen Flächen verbieten können – ohne langwierige Gerichtsverfahren befürchten zu müssen.

Landesebene: Mit einem Landesgesetz regulieren wir Werbung auf öffentlichen Landesflächen wie Plakatwänden an Landesstraßen sowie an Bushaltestellen des ÖPNV.

Bundesebene: Da Werbung in Medien und Internet bundesweit verbreitet wird, setzen wir uns über eine Bundesratsinitiative für ein bundesweites Werbeverbot klimaschädlicher  Produkte ein – nur so lässt sich eine umfassend wirksame Regelung erreichen. Langfristig streben wir einen Staatsvertrag aller Bundesländer an, um auch im Medienbereich einheitliche Standards zu schaffen.

Damit senden wir auf allen Ebenen ein klares Signal:  Öffentlicher Raum darf nicht länger zur Bewerbung von Produkten genutzt werden, die unsere Lebensgrundlagen zerstören. Wir schützen die Meinungsfreiheit, indem die Regelung ausschließlich den öffentlichen Raum betrifft – private Medien bleiben frei. Klimaschutz beginnt auch bei der Frage, welche Botschaften wir im öffentlichen Raum verbreiten.

Flächendeckendes Monitoring aller hochwirksamen Treibhausgase

Wie der Skandal der lange Zeit unerkannten Emission extrem großer Mengen des hochwirksamen Treibhausgases Schwefelhexafluorid (SF6) aus einem Betrieb in Bad Wimpfen gezeigt hat, gibt es zurzeit in Baden-Württemberg keine systematische Erfassung und kein flächendeckendes Monitoring von industriellen Treibhausgasen wie SF6. Als Konsequenz dieses SF6-Skandals werden wir zusammen mit wissenschaftlichen Instituten ein risikobasiertes Luft-Monitoring-System etablieren, das aus fest installierten, aber auch aus mobilen Messeinrichtungen besteht, um Emissionsquellen zuverlässig und zeitnah erkennen zu können. Ebenso werden wir dafür sorgen, dass alle Betriebe, die bedeutende Mengen von fluorierten Gasen herstellen oder verarbeiten in einem Register erfasst werden als Datengrundlage für Maßnahmen zur Erfassung und Reduktion von THG-Emissionen in diesen Betrieben.

Es wäre nicht sinnvoll ist, baden-württembergische Industriebetriebe, die Gase wie SF6 produzieren, bei übermäßigen Emissionen zu gefährden, weil dies nur zur Verlagerung der Produktion und der Emissionen in andere Regionen oder Länder führen würde. Vielmehr muss in so einem Fall durch das Einrichten einer gemeinsamen Task Force aus Behörden- und Firmenmitarbeiter*innen eine möglichst schnelle Reduktion der Emissionen erreicht werden. Ebenso müssen die Öffentlichkeit und der Landtag zeitnah über Fälle hoher THG-Emissionen informiert werden.

Starke Beteiligung von Expert*innen und Bürger*innen

Es wird ein Klimarat in Form eines interdisziplinären wissenschaftlichen Expert*innen-Gremiums eingerichtet, der die Landesregierung kontinuierlich berät, ihre Maßnahmen in Hinblick auf die Einhaltung der Klimaziele überprüft sowie weitere Maßnahmen vorschlägt. Der Klimarat erhält ein formelles Initiativ- und Prüfungsrecht für Gesetze, Programme und Fördermaßnahmen mit erheblicher Klimawirkung. Abweichungen von seinen Empfehlungen sind öffentlich von der Landesregierung zu begründen. Der Klimarat wird regelmäßig zu Ausschussberatungen sowie im Landtag angehört.

Zusätzlich wird ein Klima-Bürger*innen-Rat eingerichtet, der die praktische Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen begleitet um beispielsweise soziale Härten präventiv zu vermeiden. Die Vorschläge des Klima-Bürger*innen-Rats werden vom Landtag beraten und fließen in die Gesetzgebung ein.

Alle Förderprogramme des Landes werden auf Verträglichkeit mit dem Klimaschutzgesetz überprüft; klimaschädliche Förderungen werden beendet oder umgestaltet. Bei öffentlichen Beschaffungen und der Haushaltserstellung muss die Kompatibilität mit dem Emissionspfad [a1] gewährleistet sein.

Klimaschutz muss Chef*innen-Sache werden

Klimaschutz wird Querschnittsaufgabe von Politik und Verwaltung und direkt dem Staatsministerium zugeordnet. Bis 2027 wird das Land eine Finanzstrategie zur Einhaltung der Emissionsgrenzen vorlegen. Die Kreditvergabe durch öffentlich-rechtliche Kreditinstitute wird an der Einhaltung der Klimaziele und an Nachhaltigkeitsaspekten ausgerichtet.

Da die Klimaabgabe nur bundesweit eingeführt werden kann, wird in einem ersten Schritt ein analoger CO2-Schattenpreis für die öffentliche Verwaltung sowie für landeseigene Unternehmen etabliert.

Das Land unterstützt die Kommunen beim wirksamen Klimaschutz. Wir möchten Klimaschutz zur kommunalen Pflichtaufgabe machen. In den folgenden Programmteilen werden verschiedene Förderungen der Kommunen für klimafreundliche Maßnahmen vorgestellt. Neue gesetzliche oder programmatische Klimaschutzpflichten für Kommunen werden grundsätzlich mit einer zu 100% auskömmlichen finanziellen Ausstattung durch das Land verbunden (Konnexitätsprinzip). Das Land beteiligt Kommunen darüber hinaus systematisch an finanziellen Einsparungen und Einnahmen aus Klimaschutzmaßnahmen, insbesondere bei Energieeffizienz, erneuerbaren Energie und Flächenentsiegelung.

Jährliche Berichte und Nachbesserungen auf einer Klima-BW-Konferenz

Die tiefgreifende Transformation hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft kann nur gelingen, wenn über Fortschritte, Rückschläge und Änderungen regelmäßig offen kommuniziert und beraten wird. Dazu schlagen wir vor, dass das Staatsministerium von Baden-Württemberg einmal jährlich zusammen mit dem Klimarat und dem Klima-Bürger*innen-Rat eine öffentliche und barrierefrei zugängliche eintägige “Klima-BW-Konferenz” abhält. Dort werden die erreichten Fortschritte dargestellt, mit dem CO2-Reduktionspfad abgeglichen und notwendige Anpassungen der Maßnahmen diskutiert.

Zusätzlicher gesetzlicher Feiertag “Tag der Demokratie und Zukunft”

Ein klimagerechtes Baden-Württemberg erfordert einen grundlegenden Wandel unseres Wirtschaftsverständnisses. Wir wollen uns lösen von einem rein quantitativen Wachstumsdenken, das Erfolg allein an immer mehr Produktion und immer längerer Arbeitszeit misst – und dabei soziale, ökologische und demokratische Folgen ausblendet. Debatten über Arbeitszeitverlängerungen oder das Streichen von Feiertagen weisen deshalb in die falsche Richtung. Stattdessen setzen wir auf Zeitwohlstand, demokratische Beteiligung und gemeinsames Nachdenken über eine Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen. Wir wollen einen zusätzlichen gesetzlichen Feiertag als „Tag der Demokratie und Zukunft“ einführen. Dieser Tag soll Raum schaffen, um gemeinsam mit allen Einwohner*innen Baden-Württembergs über die notwendige sozial-ökologische Transformation zu reflektieren, Erfahrungen zu teilen und jenseits der Logik täglicher Erwerbsarbeit neue Lösungen für ein gutes Leben für alle zu entwickeln.

2. Freiheit und Demokratie

Freiheit und Demokratie müssen aktiv geschützt und kontinuierlich weiterentwickelt werden, denn nicht nur die Klimakrise, sondern auch digitale Abhängigkeiten und Machtkonzentration auf internationaler Ebene bedrohen die Handlungsspielräume unseres Landes. Auf außenpolitischer Ebene zeigt sich, wie stark Länder in zentralen Bereichen wie Energieversorgung, digitaler Infrastruktur oder Sicherheitsfragen von externen Akteuren abhängig sein können. Baden-Württemberg muss daher selbstbestimmt handeln können und zugleich die demokratische Kontrolle im eigenen Land stärken. Verwaltung, Bildungseinrichtungen und öffentliche Betriebe sollen auf europäische und quelloffene Lösungen setzen, um Transparenz, demokratische Kontrolle und öffentliche Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

Dabei wird deutlich, dass digitale Abhängigkeiten nicht nur international, sondern auch innerhalb unseres Landes die demokratische Kontrolle und die Privatsphäre der Bürger*innen bedrohen können. Der Einsatz der US-amerikanischen Datenanalyse-Software Palantir Gotham in Polizeibehörden zeigt eindrücklich, wie intransparente Algorithmen und die Sammlung großer Mengen persönlicher Daten umfassende Überwachungsmöglichkeiten eröffnen. Dies erschwert nicht nur die Kontrolle durch Parlamente und die Öffentlichkeit, sondern untergräbt auch das Vertrauen in den Rechtsstaat und schränkt die informationelle Selbstbestimmung ein. Solche Systeme bergen ein hohes Risiko für Überwachung, Fehlentscheidungen, Diskriminierung oder politische Manipulation. Sicherheit darf nicht auf Kosten von Freiheit und Grundrechten erkauft werden. Deshalb setzen wir uns klar dafür ein, dass Baden-Württemberg auf transparente, demokratisch kontrollierte, europäische Alternativen setzt und den Einsatz solcher Software unterbindet.

Eine lebendige Demokratie lebt von Beteiligung, Transparenz und informierten Bürger*innen. Beteiligungsgremien, wie der Klima-Bürger*innenrat, sollen fest in Entscheidungsprozesse eingebunden werden und politische Entscheidungen nachvollziehbar, überprüfbar und offen diskutierbar machen. Wir fördern Bildung für Demokratie, Medienkompetenz und kritisches Denken, um Desinformation, Manipulation und autoritären Tendenzen entgegenzuwirken. Demokratie wird gestärkt, wenn politische Prozesse für alle sichtbar sind, Beteiligung ernst genommen wird und Kontrolle wirksam und ausschließlich demokratisch stattfindet.

Freiheit bedeutet für die Klimaliste die Fähigkeit der Gesellschaft, selbstbestimmt und solidarisch zu handeln. Abhängigkeiten von autoritären Staaten oder mächtigen Technologiekonzernen gefährden diese Freiheit ebenso wie soziale Ungleichheit und mangelnde Transparenz. Unser Ziel ist ein Baden-Württemberg, das politisch handlungsfähig bleibt, seine demokratischen Werte verteidigt und seine Zukunft selbst gestaltet und zwar sowohl ökologisch als auch sozial. Nur eine transparente und beteiligungsorientierte Gesellschaft kann die sozialen, ökologischen und technologischen Herausforderungen der Zukunft kontrolliert und gerecht bewältigen.

Deshalb ist es wichtig, dass verfassungsfeindliche Parteien keine Möglichkeit bekommen, unsere demokratische Offenheit zu nutzen, um unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu zerstören. Solche Parteien sollen keine öffentlichen Räume für ihre Zwecke nutzen dürfen, nicht auf Podien in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen eingeladen werden, kein Recht auf Berichterstattung über sie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben und von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden. Ihre Parteimitglieder sollen nicht im Staatsdienst arbeiten und z. B. Richter*innen, Lehrer*innen oder Behördenmitarbeiter*innen werden können sowie das passive Wahlrecht für öffentlichen Ämter wie Bürgermeister*innen oder Landrät*innen verlieren.

All dies kann derzeit nicht sichergestellt werden und kann nur mit einem Antrag auf Verbot der AfD durch das Bundesverfassungsgericht rechtlich belastbar erreicht werden. Aufgrund des Gutachtens des Bundesamts für Verfassungsschutzes liegen inzwischen hinreichende Erkenntnisse vor, dass die AfD gesichert rechtsextrem ist, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv zerstören möchte und leider auch ausreichend Wirkung entfaltet. Daher sind die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts für ein Parteiverbot erfüllt und das Risiko, dass ein solches Parteiverbotsverfahren scheitert, gering. Deshalb setzen wir uns als Klimaliste für ein AfD-Verbot ein und wollen, dass Baden-Württemberg wie bereits Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen beschließt, im Bundesrat für einen AfD-Verbotsantrag zu stimmen. Denn nur Bundesrat, Bundestag oder Bundesregierung können die Prüfung eines Parteiverbots beantragen.

Ein AfD-Verbotsverfahren allein reicht jedoch nicht aus. Zum einen, weil ein solches Verfahren Zeit benötigt, und zum anderen, weil demokratische Überzeugungen nicht verordnet werden können. Unser Ziel ist es, auch die Anhänger*innen und Wähler*innen der AfD wieder für die Unterstützung unserer verfassungsgemäßen Ordnung zu gewinnen. Viele von ihnen fühlen sich verunsichert, nicht gehört oder sorgen sich um ihre soziale und wirtschaftliche Zukunft.

Das Land Baden-Württemberg soll deshalb bestehende Initiativen zum Ausstieg aus der rechten Szene dauerhaft stärken und ausbauen. Gleichzeitig wollen wir durch die gezielte Förderung von Forschung und Modellprojekten besser verstehen, welche Sorgen, Erfahrungen und Erwartungen Menschen zur AfD führen. Auf dieser Grundlage sollen konkrete Maßnahmen entwickelt werden, die politische Bildung, Dialogangebote und niedrigschwellige Beratungsformate miteinander verbinden.

Demokratie lebt von Vertrauen, Teilhabe und fairen Chancen. Wer die freiheitliche Gesellschaft als gerecht, verlässlich und solidarisch erlebt, ist weniger anfällig für extremistische Angebote. Deshalb setzen wir auf gute Bildung, starke Kommunen, soziale Sicherheit und eine klare Haltung gegen Hass und Ausgrenzung – verbunden mit dem ehrlichen Angebot zum Gespräch. So wollen wir den Wert unserer offenen, demokratischen Gesellschaft wieder erfahrbar machen und Menschen Schritt für Schritt für die demokratische Mitte zurückgewinnen.

Abschaffung der 5 %-Hürde im Wahlrecht für den Landtag Baden-Württemberg

Um echte demokratische Teilhabe und Repräsentation zu gewährleisten, fordern wir die Abschaffung der 5 %-Hürde bei Landtagswahlen in Baden-Württemberg. In einer Zeit, in der immer mehr Menschen das Vertrauen in etablierte politische Strukturen verlieren, ist es essenziell, dass jede Stimme gleiches Gewicht hat und auch neue politische Bewegungen faire Chancen auf parlamentarische Mitwirkung erhalten. Die künstliche Hürde führt dazu, dass regelmäßig Hunderttausende Stimmen unberücksichtigt bleiben, was die demokratische Legitimation des Parlaments schwächt. Die historischen Argumente für diese Beschränkung sind heute nicht mehr haltbar: Das Ziel, extremistische Kräfte aus den Parlamenten fernzuhalten, wurde durch den Einzug der AfD faktisch widerlegt – die Hürde trifft heute vor allem konstruktive, neue Bewegungen. Auch das Argument der Regierungsstabilität erweist sich als Trugschluss. Im Gegenteil: gerade, weil durch die Sperrklausel ein erheblicher Teil der Stimmen unberücksichtigt bleibt, wird die Bildung stabiler Koalitionen unter den demokratischen Parteien jenseits der AfD mathematisch immer schwieriger. Eine bunte und vielfältige Parteienlandschaft ist kein Hindernis, sondern eine Bereicherung für die demokratische Debatte und notwendig, um innovative Lösungsansätze für die drängenden Krisen unserer Zeit – allen voran die Klimakrise – direkt in die Parlamente zu tragen.

Wir bekennen uns zu einem demokratischen Wahlrecht, das den Willen der Wahlberechtigten widerspiegelt. Wir setzen uns für die Beibehaltung des bisherigen Sitzzuteilungsverfahrens bei  Kommunalwahlen ein. Wahlrecht und Sitzzuteilung darf kein politisches Steuerungsinstrument sein, um kommunale Gremien „effektiver“ zu machen – es muss Stimmen neutral und fair in Mandate übersetzen und damit Wahlgleichheit sowie Chancengleichheit sichern. Ein Verfahren, das systematisch größere Parteien begünstigt und kleinere Parteien sowie Wählervereinigungen benachteiligt, erachten wir als verfassungswidrig und demokratieschädlich. Aus diesem Grund lehnen wir insbesondere die Rückkehr zum Sitzzuteilungsverfahren nach D‘Hondt in der Gemeindeordnung ab, das kleine Listen in unzulässiger Weise diskriminiert.

Ein Mann fährt auf einem Fahrrad durch die Stadt

3. Verkehrswende hin zu einer rücksichtsvollen Mobilitätskultur

Mobilität – sozial gerecht, klimaneutral und zukunftsfähig

Eine klimagerechte Mobilitätspolitik stellt die Bedürfnisse der Menschen in den Mittelpunkt – nicht die Interessen der Automobilindustrie. Wir wollen ein Baden-Württemberg, in dem Mobilität klimaneutral, bezahlbar, sicher, barrierefrei und geschlechtergerecht ist. Der Verkehr muss wieder dem Gemeinwohl dienen und nicht wirtschaftlichen Einzelinteressen.

Sofortmaßnahmen für eine klimagerechte Verkehrswende

Ziel unserer Verkehrspolitik ist die deutliche Reduktion des motorisierten Individualverkehrs. Dafür werden verbindliche Zielwerte für den Modal Split zugunsten von ÖPNV, Rad- und Fußverkehr festgelegt. Die Landesregierung soll sich entschlossen dafür einsetzen, die Verkehrswende auf Bundes- und Landesebene voranzubringen:

  • Tempolimit einführen: 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h auf Landstraßen und 30 km/h innerorts für mehr Sicherheit, weniger Lärm und geringeren CO₂- und Schadstoffausstoß.
  • Stopp des Straßenneubaus: Kein Neubau von Auto-Straßen (z. B. lehnen wir den Lückenschluss der B523 bei Villingen-Schwenningen ab und fordern einen Planungsstopp). Bestehende Mittel sollen stattdessen in den Ausbau des öffentlichen Verkehrs und die Sanierung bestehender Infrastruktur fließen.
  • Schluss mit der Subventionierung des Flugverkehrs: Keine Landessubventionen für Regionalflughäfen, Ausstieg aus dem Flughafen Stuttgart und kein Ausbau von Start- und Landebahnen. Stattdessen höhere Start- und Landegebühren sowie das Ziel, innerdeutsche Flüge vollständig durch schnelle und verlässliche Bahnverbindungen zu ersetzen und Flughäfen zu schließen.

Öffentlicher Verkehr für alle – flächendeckend, bezahlbar und verlässlich

Mobilität ist Teil der Daseinsvorsorge. Die Einnahmeausfälle der kommunalen Verkehrsträger durch das Deutschlandticket müssen vom Bund oder übergangsweise vom Land vollständig ausgeglichen werden, damit der ÖPNV-Ausbau finanziert werden kann.

Wir setzen uns ein für ein landesweit starkes ÖPNV-System:

  • 30-Minuten-Takt im ländlichen Raum und Ausbau des Bus- und Bahnnetzes bis in alle Regionen.
  • Flächendeckendes Haltestellen-Netz und barrierefreie Zugänge für alle Bevölkerungsgruppen.
  • Shuttle-Systeme als Ergänzung von Bus und Bahn, um flexible Mobilität auch in dünn besiedelten Gebieten zu sichern.
  • Anbindung von Gewerbegebieten ans Schienennetz, um Pendelverkehr und Gütertransport umweltfreundlich zu gestalten.
  • Gäubahn und Stuttgart 21:
  • Erhalt und Modernisierung der Gäubahn in ihrer ganzen Länge – statt weiterer Verzögerungen beim Ausbau oder Zerschneidung durch Stuttgart 21.
    Sicherung der direkten Anbindung von Singen, Böblingen und dem Süden Baden-Württembergs an den Stuttgarter Hauptbahnhof, auch nach der Inbetriebnahme von Stuttgart 21. Keine jahrelange Unterbrechung der Verbindung!
  • Die innerstädtische Panoramabahn muss dauerhaft oberirdisch zum Stuttgarter Hauptbahnhof führen. Die Bebauung dieser Gleisflächen lehnen wir ab, denn sie gefährdet das Stadtklima.
  • Erhalt von großen Teilen des Stuttgarter Kopfbahnhofs zur Sicherstellung der Gäubahn-Anbindung, zur Vermeidung von Kapazitätsengpässen und zur Stärkung der Krisenresilienz des Bahnknotens Stuttgart.
  • Schneller, zweigleisiger Ausbau der gesamten Strecke zwischen Stuttgart und Zürich, um grenzüberschreitende, klimafreundliche Mobilität zu stärken. Wir lehnen den unwirtschaftlichen und klimaschädlichen Pfaffensteigtunnel ab, denn er hat zur Folge, dass der wirtschaftliche und notwendige zweigleisige Ausbau der Gäubahn finanziell nicht gesichert ist.
  • Integration der Gäubahn in das landesweite Takt- und Tarifkonzept (z. B. 30-Minuten-Takt auch im Regionalverkehr).
  • Stärkung des internationalen Bahnverkehrs als Alternative zu Kurzstreckenflügen zwischen Süddeutschland und angrenzenden Ländern.

Gerechte Nutzung des öffentlichen Raums

Wir wollen die Verkehrsflächen gerechter verteilen – für Menschen, nicht für Blech:

  • Vorrang für Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und den ÖPNV bei Stadtplanung und Flächenverteilung. Das Land schafft einen verbindlichen rechtlichen und finanziellen Rahmen für kommunales Parkraummanagement als wirksames Klimaschutzinstrument.
  • Ende der autogerechten Stadt: In Stadtquartieren werden Nebenstraßen und vor allem Straßenparkplätze zu lebenswerten öffentlichen Räumen mit hoher Aufenthaltsqualität umgestaltet. Straßen vor Schulen werden nach dem Vorbild von Paris verkehrsberuhigt.
  • Geschlechtersensible Verkehrsplanung (Gender Planning): Mobilitätspolitik soll Sicherheit, Wegeplanung und Nutzungsbedürfnisse aller Geschlechter berücksichtigen.

Klimagerechte Antriebe und gerechte Steuerpolitik
Wir wollen über Druck der Landesregierung auf Bundesebene den verbleibenden motorisierten Individualverkehr konsequent ökologisch umbauen:

  • Keine Neuzulassung von Verbrennungsmotoren bis spätestens 2030 – Baden-Württemberg wird Vorreiter für emissionsfreie Mobilität.
  • Beschleunigte Umstellung des verbleibenden motorisierten Verkehrs auf batterieelektrische Antriebe.
  • Abschaffung des klimaschädlichen Dienstwagenprivilegs und ökologische Reform der Entfernungspauschale, damit Mobilität nicht länger auf Kosten des Klimas subventioniert wird.

4. Zukunftsfähige Energiewende

Ende der fossilen Stromerzeugung bis 2030

Die Klimaliste Baden-Württemberg fordert den Verzicht auf den Neubau von fossilen Kraftwerkskapazitäten insbesondere auch den Verzicht auf den Bau neuer Gaskraftwerke, sowie die Abschaltung aller Kohlekraftwerke in Baden-Württemberg bis spätestens Ende 2030. Bis dahin sind mit den beiden Gleichstrom-Übertragungsleitungen Südlink und SüdOstLink zwei leistungsstarke Stromtrassen fertiggestellt, die insbesondere Windstrom aus Norddeutschland nach Baden-Württemberg transportieren können. Außerdem werden wir durch die konsequente Förderung des Windkraftausbaus in Baden-Württemberg sowie durch eine weitere Beschleunigung des Baus von großen Solarstromanlagen die Erzeugungskapazität von erneuerbarem Strom in unserem Land bis 2030 massiv erhöhen. Der Ausstieg aus fossilen Kraftwerken wird durch einen landesweiten Systemplan flankiert, der Speicher, Flexibilitätsoptionen, Lastmanagement und Netzausbau integriert und die Versorgungssicherheit gewährleistet.

Große Batteriespeicher, die überschüssigen Solar- und Windstrom speichern und an sonnen- und windarmen Tagen wieder abgeben können, sowie die schon genannten Stromtrassen werden für eine bedarfsgerechte Versorgung mit erneuerbarem Strom sorgen.

Der Ausstieg aus fossilen Kraftwerken der Strom- und Wärmeerzeugung wird durch einen landesweiten Systemplan flankiert, der Speicher, Flexibilitätsoptionen, Lastmanagement und Netzausbau integriert und die Versorgungssicherheit gewährleistet. Hierbei muss die Landesregierung mit der strategischen Beteiligung an der EnBW gezielt energiewirtschaftlich steuern und eine Investitionsstrategie mit dem Fokus auf Baden-Württemberg ausformulieren. Investitionen in den „fuel switch“, von Kohle auf Fracking-LNG-Gas, lehnen wir ab. Die Unternehmensstrategie der EnBW muss auf die Klimaneutralitätsziele des Landes ausgerichtet werden.

Die Landesbeteiligung an der EnBW werden wir nutzen, um die nachhaltige Transformation der Stromerzeugung in Baden-Württemberg in Kooperation mit den kommunalen Energieversorgern und mit Bürgerenergiegenossenschaften in dem oben beschriebenen Zeitraum umzusetzen. Dafür soll sich die EnBW auf Projekte in Baden-Württemberg konzentrieren und vor allem in unserem Land investieren.

Ausbau der erneuerbaren Energien hat strategische Priorität

Um den schnellen Ausbau von Solar- und Windenergieanlagen sicherzustellen, werden wir die Planung und Genehmigung von Wind- und Solaranlagen erleichtern. Der Ausbau von Windenergie- und Photovoltaikanlagen erfolgt anhand verbindlicher jährlicher Mindestziele (GW/Jahr), die regelmäßig engmaschig überwacht und bei Bedarf angepasst werden

Auf effektiven Arten- und Umweltschutz legen wir großen Wert. Gebiete, die unter besonderem Schutz stehen, werden von der Planung von Energieerzeugungsanlagen ausgenommen.

Wir werden die Betreiber*innen der Anlagen verpflichten, Anwohner*innen und Kommunen an der Planung und Umsetzung sowie finanziell an den Erträgen zu beteiligen.

Als eine weitere Maßnahme werden wir dafür sorgen, dass auf allen geeigneten Dachflächen von Landesgebäuden (beispielsweise von Universitätsgebäuden) PV-Anlagen mit einer passend ausgelegten Batterie installiert werden, um die Gebäude zu einem möglichst hohen Grad mit lokal erzeugtem Strom zu versorgen.

Den Kommunen werden wir über Förderprogramme den PV-Ausbau auf kommunalen Gebäuden ermöglichen, was mittelfristig zu einer Entlastung bei den kommunalen Energiekosten führen wird.

Wir wollen eine Landesenergieagentur als zentrale Ansprechpartnerin für alle Anliegen bei Bau und Betrieb von Solar- und Windkraftanlagen und von Stromspeichern schaffen. Diese wird kostenlos alle nötigen Anträge, Anmeldungen sowie weitere schriftliche Erfordernisse übernehmen und damit den bürokratischen Aufwand bei Bau und Betrieb von Solar- und Windkraftanlagen deutlich vermindern. Diese Agentur unterstützt Privatpersonen, Betriebe, Bürgerenergiegenossenschaften und auch kommunale Energieversorger gleichermaßen, um die großen Aufgaben in den kommenden Jahren gemeinsam bewältigen zu können.

Versorgungssicherheit durch Langzeitspeicher und Sektorenkopplung

Um Versorgungssicherheit bei schwankender Stromproduktion durch erneuerbare Energien sicherzustellen, werden Speichermöglichkeiten und Flexibilitätsoptionen, also eine Anpassung des Stromverbrauchs an die Produktion, benötigt. Durch Sektorenkopplung werden sowohl Speichermöglichkeiten als auch Flexibilitätsoptionen erschlossen.

Sektorenkopplung meint die Verknüpfung des Stromsektors mit den ebenfalls energieintensiven Sektoren Transport und Wärme. Der Stromsektor ist der einzige dieser drei, bei dem erneuerbare Energien kurzfristig und kosteneffizient konventionelle Energieträger vollständig ersetzen können. In der Erschließung neuer Stromanwendungen für die anderen Bereiche liegt also ein großes Potential zur Treibhausgasreduktion.

Auf die klimafreundliche Umgestaltung der Heizung von Gebäuden wird im Programmteil „Klima- und sozialverträgliches Wohnen und Bauen“ eingegangen. Diese Sektorenkopplung muss aktiv durch weitreichende Anreizprogramme für kommerzielle Projekte durchgesetzt werden.

Neben der Sektorenkopplung müssen weitere Speicherkapazitäten (neben Batterien auch beispielsweise Wärme- und Power-to-Gas-Speicher) geschaffen und der Ausbau der Netzinfrastruktur (Strom, Nah- und Fernwärme) beschleunigt werden. Prozesse der Sektoren Wärme und Transport, insbesondere in der Industrie, die nicht sinnvoll elektrifiziert werden können, müssen auf grünen Wasserstoff umgestellt werden. Die Förderung dieser Umstellungen wird durch die Beendigung der bisherigen Subventionen für fossile Energieträger finanziert.

Der beschleunigte Ausbau von intelligenten Stromzählern („Smart Meter”) soll es jeder Bürgerin und jedem Bürger ermöglichen, günstigen Strom zu beziehen, wenn der Anteil an erneuerbaren Energien im Netz hoch ist.

Wasserstoff spielt eine wichtige Rolle, ist aber kein Allheilmittel

Wasserstoff wird schon heute in der Industrie als Grundstoff verwendet und hat große Potentiale Erdgas und andere fossile Energieträger in der Industrie zu ersetzen. Wir werden die Erzeugung von “grünem Wasserstoff“, der aus überschüssigem erneuerbaren Strom über Elektrolyse gewonnen wird, fördern. Dieser grüne Wasserstoff soll zunächst nur dafür eingesetzt werden, den aktuell genutzten grauen Wasserstoff, der durch Dampfreformierung von Erdgas unter Ausstoß von CO2 erzeugt wird, zu ersetzen. Sobald größere Mengen grünen Wasserstoffs zur Verfügung stehen, sollen sie für den Ersatz von Erdgas in der Industrie verwendet werden sowie für die Energiespeicherung über längere Zeiträume, beispielsweise von den sonnenreichen Sommermonaten mit viel Solarstromerzeugung in den Winter.

Wir lehnen es ab, die gegenwärtigen Erdgasnetze auf Wasserstoff umzustellen, weil auf absehbare Zeit nicht genügend grüner Wasserstoff zur Verfügung stehen wird, um beispielsweise zum Heizen verwendet werden zu können. Die Einwohner*innen von Baden-Württemberg müssen darauf vorbereitet werden, dass für private Haushalte die Gasnetze bis 2035 stillgelegt werden.

Der Aufbau des Wasserstoff-Leitungsnetzes muss Hand in Hand mit dem Aufbau der Erzeugungskapazität für grünen Wasserstoff erfolgen. Wir möchten verhindern, dass es durch den Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur dazu kommt, dass der Verbrauch von klimaschädlichem konventionell hergestelltem Wasserstoff steigt.

100% erneuerbare Energien bis 2035

Unser Ziel ist, die Sektoren Energie und Wärme bis 2035 komplett auf erneuerbare Energien umzustellen. In diesem komplexen Prozess muss ein engmaschiges Controlling dafür sorgen, dass regelmäßig nachgesteuert wird, damit diese Umstellung zu den geringstmöglichen Kosten durchgeführt wird. Die Investitionsmittel können zu einem großen Teil über Kredite finanziert werden, da in Zukunft viel weniger Geld für den Import von Energieträgern aufgebracht werden muss und aus diesen Ersparnissen Zinsen und Kredittilgung bezahlt werden können.

Energiewende mit den Bürger*innen

Wir möchten neben Öffentlichkeitsarbeit und Informationskampagnen vor allem die kostenlose Energieberatung bei den regionalen Energieagenturen weiter ausbauen und kommunale Programme, wie die Solarscouts in Stuttgart landesweit fördern, um Bürger*innen ganzheitlich proaktiv zu individuellen und quartiersbezogenen Lösungen im Strom- und Wärmebereich zu beraten. Zudem wollen wir Bürgerenergiegenossenschaften als privatwirtschaftliche flexible Akteure zur Ergänzung der kommunalen Energieversorger fördern.

Wir wollen Baden-Württemberg zum Vorreiter-Bundesland beim Thema “Energy Sharing” machen, das es Besitzer*innen von PV-Anlagen ab dem 1. Juni 2026 durch ein Bundesgesetz erlaubt, überschüssigen Solarstrom günstig an ihre Nachbarn abzugeben. Wir sorgen dafür, dass die Verteilnetzbetreiber in Baden-Württemberg diese einwohnerfreundliche und günstige Möglichkeit der lokalen Nutzung von Solarstrom ohne Hürden zulassen und fördern. Insbesondere werden wir solche “Energy Sharing” Projekte durch das Land unterstützen, die überschüssige elektrische Energie an finanzschwache Haushalte verschenkt, so wie es einige österreichische Energiegemeinschaften schon seit längerem praktizieren.

Windrad in der Landschaft

5. Klimagerecht wohnen, zukunftsfähig bauen

Wohnen ist ein Grundrecht – und zugleich ein zentraler Hebel für den Klimaschutz. Baden-Württemberg braucht eine Bau- und Wohnungspolitik, die nicht länger Flächen versiegelt, sondern Lebensräume schafft. Wir wollen Städte und Gemeinden so gestalten, dass sie klimaresilient, sozial gerecht und zukunftsfähig sind. Boden darf keine Spekulationsware sein: Wir setzen uns für eine aktive Bodenpolitik ein, die Gemeinwohlinteressen vor Rendite stellt. 

Nachhaltiges Bauen heißt, mit vorhandenen Ressourcen sorgsam umzugehen. Neubau darf nur dort stattfinden, wo er ökologisch und sozial vertretbar ist. Statt immer neuer Flächenversiegelung setzen wir auf Sanierung, Umnutzung und Verdichtung bestehender Gebäude. Öffentliche Gebäude sollen mit gutem Beispiel vorangehen – klimapositiv, energieeffizient und ressourcenschonend. Dabei fördern wir den Einsatz von Holz, Lehm, Recyclingmaterialien und anderen klimafreundlichen Baustoffen, die regional produziert werden.

Klimakosten sollen sichtbar gemacht werden: Bei allen öffentlichen Bauvorhaben sollen die tatsächlichen Umweltfolgen berücksichtigt werden. Deshalb fordern wir einen CO₂-Schattenpreis, der in Ausschreibungen einfließt und Projekte mit geringem Ausstoß bevorzugt. So entsteht ein transparenter Rahmen, der Klimaschutz auch wirtschaftlich attraktiv macht.

Energieeffizienz und Kreislaufwirtschaft werden zu Grundpfeilern der Landesbaupolitik. Wir wollen Gebäude, die Strom produzieren, Regenwasser nutzen und Materialien wiederverwerten. Die Landesförderung soll gezielt jene unterstützen, die klimaneutral sanieren oder gemeinschaftlich neue Wohnformen entwickeln – vom Mehrgenerationenhaus bis zum energieautarken Quartier.

Bezahlbarer Wohnraum bleibt ein soziales Kernziel. Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit dürfen sich nicht ausschließen. Wir fordern, dass landeseigene Flächen für sozialen und ökologischen Wohnungsbau bereitgestellt werden und Genossenschaften Vorrang erhalten, da diese langfristig bezahlbaren Wohnraum sichern, gemeinschaftliche Verantwortung fördern und nicht primär profitorientiert handeln. Mietpreisbindung und faire Vergabe sichern, dass Klimaneutralität nicht zum Privileg für Reiche wird. Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebereich sind so auszugestalten, dass sie für Mieter*innen warmmietenneutral umgesetzt werden.

Digitalisierung und Innovation sollen den Wandel beschleunigen. Digitale Gebäudepässe, Energie-Monitoring und smarte Stadtplanung helfen, Ressourcen gezielt einzusetzen und den Gebäudebestand effizient zu modernisieren. Gleichzeitig braucht es Verwaltungsmut – Genehmigungsverfahren müssen vereinfacht und nachhaltige Bauweisen rechtlich bevorzugt werden.

Unser Ziel ist ein Baden-Württemberg, in dem Bauen und Wohnen nicht länger Teil des Problems, sondern Teil der Lösung sind. Für ein Land, das unser Klima bewahrt, soziale Gerechtigkeit verwirklicht und die Lebensqualität für alle erhöht.

6. Vielfältige Kultur, Bildung mit Herz und Teilhabe

Bildung und Bildungsgerechtigkeit: Für ein zukunftsfähiges, gerechtes und demokratisches Bildungssystem

Einleitung – Bildung als Schlüssel für Gerechtigkeit, Demokratie und Klimaschutz

Bildung ist die Grundlage für eine gerechte, demokratische und nachhaltige Gesellschaft. Sie entscheidet darüber, wer Chancen hat, mitreden und mitgestalten kann. Doch in Baden-Württemberg hängt der Bildungserfolg noch immer stark vom Elternhaus, Einkommen und von der Herkunft ab. Das nehmen wir nicht hin. Bildung muss endlich zu einem Recht werden, das allen offensteht – unabhängig von Geldbeutel, Pass oder Postleitzahl.
Wir stehen für ein Bildungssystem, das soziale Gerechtigkeit, ökologische Verantwortung und demokratische Teilhabe verbindet. Bildung ist ein zentrales Instrument, um Menschen zu befähigen, die sozial-ökologische Transformation mitzugestalten. Dafür braucht es einen bildungspolitischen Neustart – gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen.

Strukturelle Gerechtigkeit schaffen

Wir fordern ein Kooperationsgebot statt des Kooperationsverbots zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Nur wenn alle Ebenen zusammenarbeiten, können Bildungsinvestitionen gerecht verteilt und gezielt dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden – etwa an Schulen in schwierigem sozialen Umfeld.

Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir wollen die Investitionen in Bildung deutlich erhöhen:

  • 130 Milliarden Euro aus einem Sondervermögen Bildung,
  • sowie mindestens 10 % des Bruttoinlandsprodukts jährlich für Bildungsausgaben.

Um das zu ermöglichen, muss sich die Landesregierung im Bund dafür einsetzen, die Schuldenbremse zu reformieren und das Steuersystem sozial gerechter zu gestalten – durch eine höhere Besteuerung großer Vermögen und Erbschaften. Bildungsgerechtigkeit kostet Geld – aber keine Bildung ist am teuersten.

Gute Arbeit in der Bildung – für gute Bildung

Bildungsgerechtigkeit beginnt bei den Menschen, die Bildung gestalten. Lehrkräfte, Erzieher*innen und pädagogische Fachkräfte leisten tagtäglich enorme Arbeit unter schwierigen Bedingungen. Wir wollen ihre Arbeitsbedingungen spürbar verbessern:

  • Arbeitszeitreserven heben und die tatsächliche Arbeitsbelastung erfassen – wie es der Europäische Gerichtshof längst fordert.
  • Multiprofessionelle Teams an allen Schulen etablieren – mit Sozialarbeit, Schulpsychologie und Verwaltungskräften.
  • Mehr IT- und Verwaltungsunterstützung, damit Lehrkräfte sich auf ihre pädagogische Arbeit konzentrieren können.
  • Faire Bezahlung: Anwärter*innen und Referendar*innen dürfen nicht unter dem Mindestlohn verdienen.
  • Studienplätze ausbauen und Lehramtsstudiengänge verbessern, ausländische Abschlüsse unbürokratisch anerkennen.
  • Mentor*innen stärken und Beschäftigte ohne Lehramt begleiten – mit Perspektiven für Quer- und Seiteneinstieg.
  • Schulen in sozial schwierigen Lagen besser ausstatten und Lehrkräfte dort gezielt fördern.

Gute Bildung braucht gute Arbeit. Deshalb setzen wir auf Respekt, faire Entlohnung und politische Rückendeckung für alle im Bildungsbereich Tätigen.

Bildung für Demokratie, Klimaschutz und Zukunftsfähigkeit

Bildung ist der Schlüssel zur Demokratie – und zur Bewältigung der Klimakrise. Schulen und Hochschulen müssen Orte sein, an denen Urteilsfähigkeit, Weltoffenheit, historisches Bewusstsein und gesellschaftliches Engagement gefördert werden.

Wir fordern:

  • Pflichtunterricht zur Klimakrise in allen Schularten – faktenbasiert, wissenschaftlich fundiert, in allen Fächern verankert.
  • Den didaktischen Dreischritt der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE): Sensibilisieren, Befähigen, Ermutigen.
  • Fortbildungen, Curricula und Materialien zur Unterstützung von Lehrkräften.
  • Klimakompetenz messen und fördern – durch Aufgaben in Abschlussprüfungen und systematische Kompetenzdiagnosen.
  • Klimaneutrale Schulen bis 2035: Jede Schule soll ihren CO₂-Fußabdruck erfassen und schrittweise senken.
  • Vorbildfunktion von Lehrkräften und Schulen stärken – herausragende Arbeit in der Klimabildung gezielt fördern und sichtbar machen.

Auch in den Grundschulen sollen Medien-, Demokratie- und Umweltbildung ab Klasse 3 fest verankert werden. Schulsozialarbeit wird an allen Grundschulen etabliert.

Digitalisierung, Innovation und Chancengleichheit

Wir brauchen einen Digitalpakt 2.0, der gezielt finanzschwache Schulen und Träger fördert und endlich für digitale Chancengleichheit sorgt. Digitalisierung darf nicht zu weiterer Spaltung führen, sondern muss Teil einer gerechten Bildungspolitik sein.

Neue Wege in der Bildungspolitik bedeuten auch:

  • Verbindliche Sprachförderung vor der Einschulung
  • und Innovationsschwerpunkte wie Informatik, Medienbildung, Demokratiebildung und Klimabildung an allen weiterführenden Schulen.

Hochschulen als Teil der Bildungslandschaft

Wir fordern, dass Hochschulen in dieselbe politische Verantwortung wie Schulen integriert werden – Bildung darf nicht in Forschung und Ausbildung zersplittert werden. Auch an Hochschulen müssen Arbeitsbedingungen verbessert, Studiengänge modernisiert und nachhaltige Entwicklung konsequent verankert werden. Die Landesregierung soll im Bund auf eine BAföG-Reform hinwirken die dafür sorgt, dass niemand aus finanziellen Gründen vom Studium ausgeschlossen wird.

Künstliche Intelligenz (KI) verantwortungsvoll lernen und nutzen

Wir verbinden Klimaschutz mit sozialer Gerechtigkeit. KI-Tools sollen gemeinwohlorientiert und für alle zugänglich sein, ohne einseitige Konzerninteressen zu fördern. Deshalb fordern wir eine kostenlose, für Bildungseinrichtungen zugängliche Open-Source-KI-Plattform.

Im Sinne der Bildungsgerechtigkeit soll KI Inklusion fördern, etwa durch Unterstützung von Schüler*innen mit Einschränkungen. Bereits in der Grundschule soll Basiswissen über KI vermittelt werden. Schüler*innen sollen ethische Grundsätze, Datenschutzaspekte sowie Zusammenhänge zwischen KI, Macht, Konzerninteressen und Demokratie kennenlernen. Zudem sollen sie lernen, KI-Ergebnisse kritisch zu hinterfragen, manipulative Inhalte, Fehler und Vorurteile zu erkennen und verantwortungsvoll zu bewerten.

Wichtig ist, dass KI nicht zur Überwachung von Schüler*innen und Lehrkräften eingesetzt wird und keine automatisierten Notenentscheidungen getroffen werden. Lehrkräfte müssen in der Nutzung von KI und damit zusammenhängenden pädagogischen Konzepten weitergebildet werden.

Bei der Nutzung von KI sind ökologische Aspekte wie Energie- und Ressourcenverbrauch zu berücksichtigen. Dazu braucht es Transparenz über Energieverbrauch und CO₂-Emissionen von KI-Anwendungen.

Unser Ziel

Wir wollen ein Bildungssystem, das gerecht, demokratisch, klimagerecht und zukunftsfähig ist – getragen von engagierten Menschen, die gute Arbeitsbedingungen haben, und finanziert durch eine solidarische Gesellschaft.

Bildung ist kein Kostenfaktor, sondern die wichtigste Investition in eine erfolgreiche, gerechte und nachhaltige Zukunft.

Frisch geerntete Karotten

7. Nachhaltige Ernährung und Landwirtschaft

Über den Tellerrand hinaus: Gesunde Ernährung – gesunder Planet

Um unsere Landwirt*innen vor Ort bei ihrer täglichen Arbeit beim Anbau unserer Lebensmittel zu fördern, sowie eine intakte Natur für die nachfolgenden Generationen zu garantieren, setzen wir uns für den Umbau zu einer ökologischen Landwirtschaft und einer pflanzenbasierten Ernährung ein. Unsere Vision ist eine Bewirtschaftung im Einklang mit Artenvielfalt, eine respektvolle Tierhaltung und ein verantwortungsvoller Umgang mit Nahrungsmitteln. Auf diese Weise gewinnen Erzeuger*innen, Konsument*innen, Tier und Umwelt gleichermaßen.

Zukunftsfähige Landwirtschaft

Durch einen hohen Einsatz von Pestiziden, Kunstdünger und immer größeren Maschinen, eine humusabbauende Feldbewirtschaftung, aufgrund von Entwässerungen verursachten Treibhausgasemissionen aus Mooren und Feuchtgebieten, sowie hoher Methanemissionen durch die Tierhaltung zählt die Landwirtschaft zu den größten Verursachern der Klima- und Biodiversitätskrise. Kleine Familienbetriebe werden von großen intensiv wirtschaftenden Betrieben verdrängt. Gleichzeitig leidet die Landwirtschaft im Ländle bereits heute unter den Folgen der Klimakrise, beispielsweise durch Wasserknappheit.

Wir setzen uns für eine Umstellung auf eine nachhaltige und gemeinwohlorientierte Landwirtschaft und Landnutzung unter verringertem Düngemittel- und Pestizideinsatz und Gewährleistung des Wohlbefindens der landwirtschaftlich gehaltenen Tiere ein. Das bestehende Biodiversitätsstärkungsgesetz muss konsequent eingehalten werden: Pestizide sollen bis 2030 tatsächlich um mindestens 50% reduziert und der Ökolandbau auf ein Minimum von 40% ausgebaut werden. Des Weiteren soll der Wasserverbrauch durch Förderung von wassersparender Technik gesenkt werden. Nur so lassen sich Grund- und Quellwasserqualität verbessern, die Trinkwasserversorgung auch in Zukunft sicherstellen, die Biodiversität erhalten und die Treibhausgas-Emissionen reduzieren.

Wir wollen die Umstellung wenig rentabler Betriebe (z. B. umsatzschwacher Kleinbetriebe) auf alternative Vertriebswege bzw. Betriebsarten (z. B. solidarische Landwirtschaft, Permakulturgärten) sowie von Betrieben aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung auf die Erzeugung pflanzlicher Nahrungsmittel durch finanzielle Förderung und Beratung erleichtern. Wir möchten die Landwirtschaft weiter entwickeln und neue Ideen testen, wie die Kultivierung von Algen im „Vertical Gardening“ oder auf urbanen Flächen zur Nahrungsmittelproduktion und CO2-Bindung. Das Land soll die Einrichtung und den Betrieb von Agri-Photovoltaik durch Beratung, Forschung, Informationskampagnen und direkte finanzielle Förderung unterstützen.

Der Humusaufbau auf allen landwirtschaftlichen Flächen sowie die Regeneration von Mooren und Feuchtgebieten sollen durch eine CO2-Rückholprämie gefördert werden. Für unsere Landwirte soll sich Naturschutz lohnen und das gelingt nur durch echte Anreize statt Verlustausgleich für Umweltmaßnahmen und dem Gießkannenprinzip. So kann innerhalb kurzer Zeit Treibhausgasneutralität der Landwirtschaft und Flächennutzung erreicht werden mit dem Ziel mehr CO2 im Boden zu binden als die Landwirtschaft derzeit emittiert. So machen wir unser Ernährungssystem nachhaltig und zukunftsfähig.

Tierhaltung und Ernährung

Um mehr Ackerfläche für den regionalen Anbau von pflanzlichen Lebensmitteln zur Verfügung zu stellen, soll der Anteil der für die landwirtschaftliche Tierhaltung und den Futtermittelanbau genutzten Ackerflächen ebenso wie die Anzahl landwirtschaftlich gehaltener Tiere um 90% reduziert werden. Die Reduktion tierischer Produktion erfolgt entlang eines verbindlichen, sozial abgesicherten Stufenplans mit klaren Zeitpfaden und Einkommenssicherung für landwirtschaftliche Betriebe. Der notwendige Abbau der Tierhaltung wird mit verbindlichen Verbesserungen der Haltungsbedingungen für verbleibende Tiere verknüpft. Ziel ist eine deutliche Erhöhung von Platz, Auslauf und artgerechter Haltung bereits während der Transformationsphase.

Tierschutz ist uns wichtig! Die Tierhaltung selbst soll zukünftig durch personell und finanziell gestärkte Veterinärämter effektiv kontrolliert werden. Fließband- und Akkordschlachtungen werden nach und nach abgeschafft und von weniger industriellen Methoden abgelöst. Verbleibende landwirtschaftlich gehaltene Tiere sollen nach dem Vorbild von Lebenshöfen gehalten werden.

Ein weiteres Ziel besteht darin, die Zucht und Haltung von Tieren so zu gestalten, dass der Einsatz von Antibiotika nur in therapeutischen Einzelfällen notwendig ist. Dies dient der Verhinderung von Antibiotika-Resistenzen und Zoonosen. Außerdem streben wir für tierische Lebensmittel eine Kennzeichnung an, die volle Transparenz hinsichtlich der Haltungsformen schafft. Bei jedem Verkauf tierischer Produkte müssen Informationen über die Bedingungen bei der Zucht, Haltung und Schlachtung verpflichtend vorhanden sein. Öffentliche Einrichtungen des Landes stellen ihre Verpflegung schrittweise auf überwiegend pflanzenbasierte, regionale Angebote um. In Kantinen von Landeseinrichtungen wird der Klimafußabdruck von angebotenen Speisen transparent gemacht.

8. Vielfalt, Solidarität und Teilhabe

Baden-Württemberg ist ein Land der Vielfalt. Menschen mit unterschiedlichen Lebenswegen, kulturellen Hintergründen, Religionen, Identitäten und Fähigkeiten prägen unser Zusammenleben. Diese Vielfalt ist unsere Stärke. Wir wollen eine solidarische, offene und inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen gleiche Chancen haben – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, Einkommen, Behinderung oder sexueller Orientierung.

Wir treten für den Abbau sozialer und struktureller Ungleichheiten ein. Das Land richtet einen Klimasozialfonds ein, um einkommensschwache Haushalte gezielt bei der Transformation zu unterstützen. Bildung, Kultur, Mobilität, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe dürfen nicht vom Einkommen abhängen. Menschen, die von Armut, Krankheit, Behinderung oder Einsamkeit betroffen sind, brauchen unsere besondere Solidarität.

Deshalb setzen wir uns für den Ausbau sozialer Dienste ein – von Schuldner- und Familienberatung bis hin zu Initiativen gegen Vereinsamung und Altersarmut. Besonders ältere und pflegebedürftige Menschen müssen stärker in die Mitte unserer Gesellschaft geholt werden.

Zugleich wollen wir wohnortnahe Begegnungsräume schaffen, die allen offenstehen und Barrierefreiheit gewährleisten. Solche Orte des Miteinanders fördern das Verständnis füreinander und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Migration ist Teil der Realität und Bereicherung für Baden-Württemberg. Menschen, die zu uns kommen, bringen neue Perspektiven, Erfahrungen und Fähigkeiten ein. Wir sehen Migration nicht als Problem, sondern als Chance, unsere Gesellschaft zukunftsfähig, vielfältig und solidarisch zu gestalten.

Wir fordern:

  • eine migrationsfreundliche Grundhaltung in allen Behörden,
  • die zügige Bearbeitung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen,
  • gute Sprach- und Integrationsangebote,
  • sowie die faire Verteilung von Geflüchteten auf Städte und Gemeinden.

Integration gelingt dort, wo Begegnung, Teilhabe und gegenseitiges Verständnis möglich sind. Baden-Württemberg soll deshalb Kommunen stärker dabei unterstützen, Integrationsarbeit, Sprachförderung und gesellschaftliche Teilhabe langfristig zu sichern.

Ein inklusives Baden-Württemberg bedeutet, dass alle Menschen überall teilhaben können – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Barrierefreiheit ist kein Sonderwunsch, sondern Grundvoraussetzung für eine gerechte Gesellschaft.

Wir fordern:

  • die konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention,
  • den Ausbau barrierefreier Infrastruktur in öffentlichen Gebäuden, Verkehrsmitteln und digitalen Angeboten,
  • die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in politische Gremien und Bürger*innenräte,
  • sowie die Förderung inklusiver Freizeit-, Kultur- und Bildungsangebote.

Wir setzen uns für die Gleichstellung aller Geschlechter und den Schutz queerer Menschen ein. Diskriminierung, Sexismus, Rassismus und Queerfeindlichkeit haben in Baden-Württemberg keinen Platz.

Geschlechtergerechte Sprache, Unisex-Toiletten, Schutzräume für FLINTA-Personen und Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt tragen zu einer Gesellschaft bei, in der alle frei leben können. Auch die Rechte und Teilhabe aller marginalisierten Gruppen müssen gestärkt werden – von Menschen mit Behinderungen über Migrant*innen bis hin zu sozial Benachteiligten.

Öffentliche Räume gehören allen. Wir wollen Städte und Dörfer, in denen sich Menschen jeden Alters sicher und wohl fühlen – mit gut beleuchteten, kinder- und seniorengerechten Plätzen, Sitzgelegenheiten, Begegnungsorten und Grünflächen.

Belebte öffentliche Räume fördern das soziale Miteinander und beugen Ausgrenzung und Gewalt vor. Initiativen wie Sharing-Netzwerke, Gemeinschaftsgärten oder Tauschläden schaffen Räume des Gebens, Teilens und Lernens – ganz im Sinne einer nachhaltigen und solidarischen Gesellschaft.

Eine lebendige Demokratie lebt von Beteiligung. Wir fördern Initiativen, die demokratisches Bewusstsein, Ehrenamt und zivilgesellschaftliches Engagement stärken. Menschen sollen sich aktiv einbringen können – egal ob im Gemeinderat, Bürger*innenrat oder Verein.

Eine inklusive Gesellschaft ist auch eine demokratische Gesellschaft, die Hass, Hetze und Desinformation entschieden entgegentritt. Demokratische Bildung und Beteiligung sind die besten Mittel gegen Spaltung und Extremismus.

Daher fordern wir für Baden-Württemberg:

  • Vielfalt als Stärke: Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe für alle.
  • Migration als Chance: Integrationsstrukturen landesweit sichern und Behörden neu ausrichten.
  • Barrierefreiheit: Inklusion konsequent umsetzen – analog und digital.
  • Lohngerechtigkeit: Alle, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten müssen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn bekommen.
  • Gleichstellung leben: Schutz und Sichtbarkeit marginalisierter Gruppen ausbauen.
  • Lebenswerte öffentliche Räume: Begegnung, Sicherheit und Nachhaltigkeit fördern.
  • Soziale Dienste stärken: Gegen Armut, Einsamkeit und Ausgrenzung.

Demokratie fördern: Zivilgesellschaftliches Engagement und Beteiligung erweitern.

Eine Gruppe an Menschen stehen zusammen und haben Freude

9. Klima-Wirtschaft-Symbiose

Baden-Württemberg steht vor einem tiefgreifenden wirtschaftlichen Wandel. Innovation und Klimaschutz sind keine Gegensätze – im Gegenteil: Eine klimafreundliche Wirtschaft stärkt die Innovationskraft, schafft neue Arbeitsplätze und eröffnet Chancen für nachhaltiges Wachstum. Studien und Beispiele aus Vorreiterregionen zeigen, dass Unternehmen, die klimafreundlich wirtschaften, langfristig wettbewerbsfähiger sind, Kosten senken und neue Märkte erschließen können.

Dabei muss die Verwaltung als Ermöglicherin mutig handeln: Sie soll unbürokratisch agieren, innovative Ideen unterstützen, Gründer*innen fördern und neue Technologien begleiten, um die Transformation aktiv voranzubringen.

Wir wollen ein Wirtschaftssystem, das innerhalb der ökologischen Grenzen des Planeten arbeitet und zugleich dem Gemeinwohl dient. Suffizienz steht im Mittelpunkt: Ressourcenverbrauch, Flächenversiegelung und Umweltbelastungen müssen begrenzt werden, während Unternehmen unterstützt werden, nachhaltige und resiliente Geschäftsmodelle zu entwickeln. Weniger Verschwendung, effizientere Nutzung von Rohstoffen und ein bewusster Umgang mit Konsumgütern sind zentral, um qualitative, soziale und ökologische Werte über reines Wachstum zu stellen.

Die Stärkung von regionalen Wertschöpfungskreisläufen und die Reduktion von externen Abhängigkeiten, insbesondere von Energie- und Rohstofflieferanten, erhöht die Resilienz unserer Gesellschaft. In diesen geopolitisch sehr unsicheren Zeiten können funktionierende regionale Wirtschaftsverbünde auch in einer Krise die Sicherheit erhöhen.

Eine zukunftsfähige Wirtschaft berücksichtigt die Fürsorge für Menschen und Umwelt. Fürsorge umfasst Pflege, Bildung, soziale Dienste und die Reparatur von Schäden an unseren Lebensgrundlagen als zentrale Wirtschaftsfaktoren. Faire Arbeitsbedingungen, Tarifbindung, Inklusion und Teilhabe sind ebenso wichtig wie ökologische Nachhaltigkeit. So wird Klimaschutz sozial gerecht und stärkt gleichzeitig die Gesellschaft.

Wir setzen auf eine umfassende Kreislaufwirtschaft. Zirkularität bedeutet, Rohstoffe im regionalen Wirtschaftskreislauf zu halten, Abfälle zu minimieren und Produkte am Ende ihres Lebenszyklus zu recyceln oder wiederzuverwenden. Im Bauwesen, in Industrie und Handel werden zirkuläre Modelle umgesetzt, die Ressourcen effizient nutzen und nachhaltige Arbeitsplätze schaffen. Kommunale Vorgaben, Ausschreibungen und die strategische Sicherung von Flächen für Recycling sind zentrale Instrumente.

Der Strukturwandel verlangt innovative Unternehmen. Start-ups spielen hierbei eine Schlüsselrolle, insbesondere solche, die auf gemeinwohlorientierte, klimafreundliche Geschäftsmodelle setzen – in Mobilität, Kreislaufwirtschaft, Energie und Social Entrepreneurship. Die Wirtschaftsförderung soll diese Gründer*innen gezielt unterstützen, Vernetzung ermöglichen und administrative Hürden abbauen. So entstehen neue Arbeitsplätze, innovative Produkte und eine widerstandsfähige Wirtschaft.

Kommunale und landeseigene Betriebe sowie private Unternehmen sollen durch die Erstellung von Gemeinwohl-Bilanzen Transparenz über ökologische, soziale und wirtschaftliche Leistungen schaffen. Bei Ausschreibungen, Förderprogrammen und Vergaben sollen Unternehmen, die gemeinwohlorientiert wirtschaften, bevorzugt werden. Reparaturinitiativen, Sharing-Netzwerke und Second-Hand-Angebote werden unterstützt, um Ressourcen zu schonen und lokale Kreisläufe zu stärken.

Wirtschaftliche Entwicklung muss im regionalen Kontext gedacht werden. Region und Kooperationen zwischen Städten, Landkreisen und Gemeinden ermöglichen eine nachhaltige Ansiedlung von Unternehmen im Umland, ohne weitere Flächen zu versiegeln. Sharing-Modelle, multifunktionale Gewerbegebiete und hybride Nutzungskonzepte fördern die Produktivität, erhalten die Umwelt und stärken die Lebensqualität in den Regionen. Unser Ziel ist ein Wirtschaftssystem, das innerhalb ökologischer und sozialer Grenzen agiert. Grenzen im Sinne der Donut-Ökonomie (diese besagt, dass sich die menschliche Entwicklung zwischen zwei Grenzen bewegen soll: oberhalb eines sozialen Fundaments (Grundbedürfnisse für alle) und unterhalb der ökologischen Belastungsgrenzen des Planeten) bieten einen sicheren und gerechten Handlungsspielraum, innerhalb dessen Klimaschutz, Lebensqualität und wirtschaftliche Stabilität Hand in Hand gehen. Die Transformation ist eine langfristige Aufgabe, die aber bereits heute entschlossen begonnen werden muss.

10. Gesundheit für alle

Klimaschutz ist Gesundheitsschutz . Der Klimawandel bedroht zunehmend die körperliche und seelische Gesundheit der Menschen in Baden-Württemberg. Hitzewellen, Luftverschmutzung, Lärm und Extremwetterereignisse stellen eine wachsende Belastung für alle dar, besonders für vulnerable Gruppen wie Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen. Eine Landespolitik, die den Schutz der Bevölkerung ernst nimmt, muss den Klimawandel als Gesundheitskrise begreifen. Präventive Maßnahmen wie Hitzeschutzpläne, klimaangepasste Stadt- und Regionalplanung sowie eine konsequente Begrünung und Entsiegelung von Flächen gehören zur öffentlichen Daseinsvorsorge.

Ein gesundes Lebensumfeld entsteht durch natürliche Kühlung, gute Luftqualität und Lärmminderung. Das Land soll die Kommunen bei der Umsetzung von „Schwammstadt“-Prinzipien, Entsiegelungsprogrammen und Beschattungsstrategien unterstützen. Für besonders belastete Orte, etwa verdichtete Stadtquartiere oder Industriegebiete, braucht es Förderprogramme zur Reduktion von Verkehrslärm und Luftschadstoffen. Baden-Württemberg soll sich auf Bundes- und EU-Ebene für die Umsetzung der derzeit gültigen WHO-Richtwerte zur Luftreinhaltung einsetzen und Maßnahmen zur Emissionsminderung in Landeshand – insbesondere im Verkehrsbereich – konsequent umsetzen.

Bewegung und körperliche Aktivität sind zentrale Faktoren für Gesundheit und Wohlbefinden. Wir wollen, dass Baden-Württemberg ein Land der Bewegung wird – mit einem flächendeckenden Netz von wohnortnahen, kostenfreien Bewegungsangeboten im öffentlichen Raum. Städte und Gemeinden sollen beim Ausbau von Sport- und Freizeitflächen unterstützt werden: Bewegungsparks, Calisthenics-Stationen (Vorrichtungen für intensives Eigengewichtstraining im Freien), sichere Rad- und Fußwege, aber auch die Öffnung von Schul- und Vereinssportstätten für die Allgemeinheit. Sportvereine sollen gezielt bei der klimaneutralen Transformation unterstützt und Menschen mit geringem Einkommen eine günstige Mitgliedschaft ermöglicht werden.

Gesundheitliche Chancengleichheit bedeutet, dass alle Menschen Zugang zu medizinischer Versorgung, Beratung und Prävention haben – unabhängig von Einkommen, Herkunft, Geschlecht oder Aufenthaltsstatus. Das Land soll die kommunale Gesundheitsversorgung stärken, etwa durch die Förderung von Stadtteilgesundheitszentren und mobilen medizinischen Diensten. Dazu gehören barrierearme Angebote, Suchthilfen ohne Zugangshürden, Drogenkonsumräume und eine flächendeckende Versorgung mit der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete und Menschen ohne Krankenversicherung. Geschlechtergerechte Medizin und das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung müssen in allen Einrichtungen gewährleistet sein. Dazu gehört das Recht, eigenständig über Schwangerschaft, Empfängnisverhütung und Familienplanung zu entscheiden, einschließlich des Zugangs zu Abtreibungen und umfassender Beratung. Das Land und seine Einrichtungen sollen diese Rechte unterstützen und allen Menschen diskriminierungsfreien Zugang zu entsprechenden Angeboten ermöglichen. Auch Einsamkeit soll durch inklusive Sozialraumplanung sowie die Gestaltung von Lebensphasenübergängen in allen Gemeinden und Stadtquartieren reduziert werden.

Mit Blick auf den Klimawandel braucht es neue Klimakompetenzen im Gesundheitswesen. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Rettungsdienste müssen auf zunehmende Hitzetage, neue Infektionskrankheiten und klimabedingte Belastungen vorbereitet sein. Das Land soll hierfür Weiterbildungsprogramme und ein Kompetenznetzwerk für „Klimawandel und Gesundheit“ aufbauen. Öffentliche Kliniken können eine Vorreiterrolle übernehmen – etwa durch den Aufbau spezialisierter Abteilungen für hitzebedingte Erkrankungen oder Allergien, durch nachhaltiges Gebäudemanagement und klimaneutrale Beschaffung.

Gesundheit darf nicht länger als Kostenfaktor verstanden werden, sondern als gesellschaftliche Investition in Resilienz, Lebensqualität und soziale Stabilität. Eine vorausschauende Landespolitik verbindet Gesundheits-, Umwelt- und Sozialpolitik zu einer kohärenten Strategie: für ein Baden-Württemberg, das seine Einwohner*innen schützt – und ihnen Raum gibt, gesund, aktiv und sicher in einer sich wandelnden Umwelt zu leben.

11. Artenschutz, Biodiversität

Für die Klimaliste gehören Klimaschutz (Bekämpfung der Klimakrise und Anpassung an den Klimawandel) und Biodiversitäts- und Artenschutz zusammen. Einerseits können Ökosysteme mit hoher Biodiversität als Kohlenstoffsenken dienen, andererseits sind sie resilienter gegenüber den Folgen des Klimawandels. Zudem ist eine Förderung von Biodiversitäts- und Artenschutz essenziell für unser Überleben als Menschheit, nicht zuletzt bezüglich der Frage der Ernährungssicherheit. Aber eine saubere, gesunde und intakte Natur ist nicht nur Mittel zum Zweck, sondern auch in sich wertvoll und zugleich Menschenrecht.

Allgemein setzen wir uns daher in Baden-Württemberg für Flächenschutz ein. Bei Bau- und Sanierungsprojekten sollten grundsätzlich flächenoptimierende Kriterien zur Anwendung kommen. Ebenso unterstützen wir Initiativen zur Ausweitung von Naturschutz- und Biosphärengebieten insbesondere in der ökologisch wertvollen Region Bodensee-Oberschwaben-Allgäu. Der Nationalpark Schwarzwald ist eine Erfolgsgeschichte, die wir durch eine schrittweise Erweiterung des Nationalparkgebiets fortschreiben werden. Konkreter streben wir im Agrar- und Offenland eine Förderung von Ökolandbau, die Reduktion von Pestiziden und eine Ausweitung von Schutzgebieten an. Für unsere Wälder fordern wir eine Ausdehnung der Flächen für Bannwald und naturbelassenen Wald und eine Förderung von Misch- und Naturwäldern

Das Wiedervernässen von Mooren bietet ein großes Potential für die dauerhafte Bindung von CO2. Deshalb wollen wir das Potential von zukünftigen Moorflächen landesweit erfassen und über groß angelegte Unterstützungsprogramme für die betroffenen Landnutzer*innen einen möglichst großen Teil der trockengelegten Moore durch den Rückbau von Drainagen und anderen Maßnahmen wieder vernässen.

Um die biologische Vielfalt von Binnengewässern und Auen zu fördern, braucht es einen Fokus auf Renaturierung, Reduktion von Nährstoffemissionen aus der Landwirtschaft und Verbesserung der Wasserqualität.

Urbane Räume schließlich erfordern die bereits genannte Minderung des Flächenverbrauchs, ein biodiversitätsschonendes Grünflächenmanagement, Entsiegelung und eine Förderung von Freiflächen und urbanen Gärten. Die existierende Landesförderung der Biotopverbundplanung und -umsetzung werden wir weiterführen und intensivieren. Ein dichtes Netz von Biotopen macht die Natur in unserem Land widerstandsfähiger gegen die anstehenden klimatischen Veränderungen und hilft, unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten.

Politisch befürworten wir eine enge Zusammenarbeit mit den in Baden-Württemberg ansässigen Naturschutz- und Umweltschutzverbänden. Perspektivisch setzen wir uns auch für eine Prüfung innovativer Ansätze im Natur- und Umweltschutz ein, so z.B. dem Vorschlag, der Natur oder einzelnen Ökosystemen den Status einer Rechtsperson mit subjektiven Eigenrechten zukommen zu lassen.

Pflanzen in einem Feld
Ein gelbes Feld unter blauem Himmel

12. Klimaanpassung und Resilienz

Die Klimakrise ist längst Realität in Baden-Württemberg: Hitzesommer im Oberrheingraben mit tropischen Nächten, Starkregenereignisse auf der Schwäbischen Alb und im Schwarzwald, Niedrigwasser im Rhein und Neckar sowie zunehmende Trockenheit in Wäldern und landwirtschaftlich geprägten Regionen gefährden Gesundheit, Infrastruktur, Wirtschaft und Natur. Klimaanpassung ist deshalb kein optionales Zusatzthema, sondern eine zentrale Voraussetzung für Sicherheit, Lebensqualität und wirtschaftliche Stabilität im Land.

Baden-Württemberg ist besonders verletzlich: Als dicht besiedeltes Flächenland mit hohem Industrieanteil, intensiver Flächennutzung und stark versiegelten Tallagen treffen Klimafolgen Städte wie ländliche Räume gleichermaßen. Wir wollen ein Baden-Württemberg, das Risiken vorausschauend reduziert, Menschen schützt und seine natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft sichert.

Unsere Leitlinien sind Vorsorge statt Reparatur, Gemeinwohl statt Einzelinteressen und Verlässlichkeit statt Flickenteppich. Klimaanpassung muss sozial gerecht, ökologisch wirksam und für Kommunen praktisch umsetzbar sein.

Zentrale Maßnahmen

1. Anpassungsfonds für Baden-Württemberg starten
 
Wir richten einen landesweiten Anpassungsfonds in Höhe von einer Milliarde Euro innerhalb von vier Jahren ein. Die Mittel fließen gezielt in kommunale Maßnahmen wie Hitzeschutz (z. B. Trinkwasserbrunnen, Verschattung öffentlicher Plätze, Kühlräume), Starkregenvorsorge, Hochwasserschutz entlang von Rhein, Neckar, Donau und ihren Zuflüssen, Stadtbegrünung sowie den klimaresilienten Umbau von Wäldern. Besonders finanzschwache Kommunen – etwa im ländlichen Raum oder in hochbelasteten Städten – werden prioritär unterstützt, damit Klimaanpassung nicht vom Kassenstand abhängt.

2. Landesgesetz zur Flächenentsiegelung und zum Schwammstadtprinzip
 
Wir führen ein verbindliches Landesgesetz ein: Kein Neubau ohne Klimacheck. In hochversiegelten Regionen wie dem Oberrheingraben und den Ballungsräumen Stuttgart, Mannheim und Karlsruhe müssen Entsiegelung und Regenwasserrückhalt gezielt gestärkt werden. Schwammstadt-Konzepte werden zum Standard in der Stadt- und Ortsplanung, um Überflutungen bei Starkregen zu vermeiden, Grundwasser neu zu bilden und Hitzebelastung spürbar zu senken.

3. Transparenz schaffen durch ein landesweites Klimaanpassungs-Monitoring
 
Ein jährliches Klimaanpassungs-Monitoring für Baden-Württemberg mit offen zugänglichen Daten zu Hitze, Wasserhaushalt, Bodenversiegelung, Waldzustand und Biodiversität schafft die Grundlage für wirksames Handeln. Einheitliche Indikatoren ermöglichen Vergleichbarkeit zwischen Regionen, gezielte Förderung und demokratische Kontrolle.

Unsere Forderungen

1. Stopp der Netto-Versiegelung bis 2028
 
Jeder weitere Verlust fruchtbarer und offener Böden verschärft Hitze, Hochwasser und Artensterben – besonders in den Tallagen und Verdichtungsräumen des Landes. Wir setzen konsequent auf Innenentwicklung, Flächenrecycling, Aufstockung und Umnutzung bestehender Gebäude statt immer neuer Baugebiete auf der grünen Wiese.

2. Kommunale Anpassungsinvestitionen deutlich stärken
 
Heute fließt weniger als ein Prozent der kommunalen Budgets in Klimaanpassung. Wir wollen diese Investitionen mindestens verdoppeln und durch verlässliche Landesmittel absichern. Jeder Euro in Vorsorge spart ein Vielfaches an späteren Schäden – an Straßen, Gebäuden, Betrieben und öffentlicher Infrastruktur.

3. Hitzeschutz für alle Menschen im Land
 
Bis 2027 sollen 100 Prozent der Kommunen in Baden-Württemberg über wirksame Hitzeaktionspläne verfügen. Dazu gehören Schutzkonzepte für Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, frühzeitige Warnsysteme, klare Zuständigkeiten im Ernstfall sowie besondere Unterstützung für ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Vorerkrankungen.

Weitere Schwerpunkte

Naturbasierte Lösungen ausbauen
 
Wir setzen auf die Renaturierung von Flüssen und Auen, die Wiedervernässung von Mooren, den Umbau der Wälder zu klimaresilienten Mischwäldern sowie eine wassersensible Landwirtschaft. Gerade im Schwarzwald, auf der Schwäbischen Alb und in den Flusslandschaften des Landes sind intakte Ökosysteme unser wirksamster und kostengünstigster Schutz vor Klimafolgen.

Wasser als öffentliches Gut sichern
 
Sauberes Trinkwasser und stabile Grundwasserstände sind für Baden-Württemberg existenziell. Wir stärken den Gewässerschutz, reduzieren Wasserverluste, fördern die Speicherung von Wasser in der Landschaft und stellen sicher, dass Wasser auch in Trockenzeiten gerecht und nachhaltig verteilt wird – für Haushalte, Landwirtschaft, Industrie und Natur.

Beratung, Wissen und Beteiligung vor Ort stärken
 
Kommunen, Unternehmen und Bürger*innen brauchen Unterstützung bei der Umsetzung. Wir bauen landesweite Beratungsstellen, Fortbildungsangebote und Beteiligungsformate aus, damit Klimaanpassung vor Ort verstanden, akzeptiert und gemeinsam getragen wird.

Unser Anspruch

Wir wollen kein Baden-Württemberg, das Katastrophen nur verwaltet. Wir wollen ein Land, das vorsorgt, schützt und seine Lebensgrundlagen erhält – von den Städten im Oberrheingraben bis zu den ländlichen Räumen im Allgäu und Odenwald.

Klimaanpassung ist Gerechtigkeit, Zukunftssicherung und Verantwortung gegenüber kommenden Generationen.

Wir handeln jetzt – für ein klimaresilientes Baden-Württemberg, das Menschen schützt, Wasser bewahrt und Natur stärkt.

13. Schlusswort und Ausblick

Wir als Klimaliste Baden-Württemberg möchten den vielfältigen Konzepten und Ideen aus der Zivilgesellschaft, die es für unser gemeinsames Ziel, der Sicherung unserer Zukunft, schon gibt, zu politischer Wirksamkeit verhelfen. Deshalb haben wir gerne wichtige Forderungen von Bürgerinitiativen und Umweltverbänden in unser Wahlprogramm aufgenommen.

Genauso wie wir für die Landespolitik einen interaktiven Ansatz fordern (jährliche Überprüfung der Erfolge und schrittweise Anpassung der Maßnahmen) verstehen wir unsere politische Arbeit als kontinuierlichen Prozess, in dem wir regelmäßig einerseits der sich leider immer weiter verschärfenden Klimakrise Rechnung tragen, andererseits die sich immer wieder neu entwickelnden kreativen Initiativen und Lösungsvorschläge aus der Zivilgesellschaft aufgreifen.
Trotz der Dringlichkeit der Klimakrise und des Artensterbens verstehen wir unsere Arbeit als langfristiges Projekt. Die großen Widerstände gegen die notwendigen Veränderungen lassen sich nur mit Geduld und Hartnäckigkeit überwinden.

Nach der Landtagswahl werden wir unseren Fokus wieder auf die Kommunalpolitik legen, denn letztendlich findet Klimaschutz immer “vor Ort” in den Städten und Gemeinden statt. Wir laden alle kommunalpolitisch aktiven Gruppen und Vereinigungen, die sich mit unseren Zielen identifizieren können, herzlich ein, mit uns Kontakt aufzunehmen, um eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe auszuloten. Denn eine gute Zukunft für alle schaffen wir nur gemeinsam!

4 Gründe, warum Deine Stimme für unsere Klimaliste ein Gewinn für den Klimaschutz ist

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